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   BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51   

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BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51 (https://dejure.org/1951,130)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1951 - 3 StR 596/51 (https://dejure.org/1951,130)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51 (https://dejure.org/1951,130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 85
  • NJW 1952, 434
  • MDR 1952, 244
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.10.1900 - 2791/00

    Ist ein Hinweis auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (§ 264 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51
    Gegen diese Auffassung lassen sich keine Bedenken daraus herleiten, dass auf Nebenstrafe ohne einen Hinweis des Angeklagten auch dann erkannt werden kann, wenn der Eröffnungsbeschluss die einschlägige Strafbestimmung nicht enthält (RGSt 33, 398).
  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51
    Da diese Folgerung davon abhängig ist, dass der Angeklagte seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu einem seinen Berufsaufgaben zuwiderlaufenden Zweck ausgenützt hat (RGSt 68, 397), umfasst sie neben der abweichenden Würdigung zugleich eine neue Tatsache, bildet somit einen besonders vorgesehenen Umstand im Sinne des § 265 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Handelte es sich um eine Nebenstrafe, so wäre ein Hinweis nicht erforderlich (RGSt 33, 398; BGHSt 2, 85, 88).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 2, 85, 87 ausgesprochen, daß ein Berufsverbot grundsätzlich nur verhängt werden dürfe, wenn der Angeklagte zuvor gemäß § 265 Abs. 2 StPO auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.

  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    b) Im Hinblick auf die mögliche Anordnung der bereits in vorausgehenden Normfassungen des § 265 Abs. 2 StPO enthaltenen Maßnahmen der Sicherungsmaßregeln entspricht es allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Tatgericht den Angeklagten unabhängig von einer eingetretenen Veränderung der Sachlage auf diese hinzuweisen hat, wenn die Maßregel in der zugelassenen Anklage keine Erwähnung gefunden hat (BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 86 f.; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289; Beschluss vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, NStZ 2018, 673, 674, diese Hinweispflicht auf § 265 Abs. 1 StPO stützend; vgl. auch LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 31; Radtke/Hohmann/Radtke, § 265 Rn. 44).

    aa) Sie geht zurück auf die Entscheidung des 3. Strafsenats vom 27. September 1951 über die erforderliche Hinweispflicht bei einem in Betracht kommenden Berufsverbot (3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 86 f.).

  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Im Fall der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung entspricht es nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, eine Hinweispflicht nicht nur bei einem Bekanntwerden neuer, in der Anklage nicht enthaltener Tatsachen, sondern auch bei gleichbleibendem Sachverhalt und lediglich abweichender rechtlicher Würdigung anzunehmen (BGH, Urteile vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289 und vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17 und vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2; abweichend lediglich BGH, Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 279; ebenso die Literatur: SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24, 28; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 24, 28; MK/Norouzi, StPO, § 265 Rn. 31; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 44; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Schlothauer, StV 1986, 213, 218).

    cc) Sinn und Zweck des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO gebieten ebenfalls eine weite Auslegung der Norm (BGH, Urteile vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289 und vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 24; MK/Norouzi, StPO, § 265 Rn. 31; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 44; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Schlothauer, StV 1986, 213, 218).

    Maßgeblich ist, ob er die rechtliche Bedeutung des Sachverhalts für eine bestimmte Rechtsfolgenentscheidung erkennt, mithin mit dieser rechnet und sich entsprechend verteidigen kann (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289 und vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; ebenso die Literatur: SK/Velten, StPO, 5. Aufl., § 265 Rn. 24; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 24; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 44; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46; Wachsmuth, ZRP 2006, 121, 123).

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    a) Der 3. Strafsenat hat im Fall der Anordnung eines Berufsverbots eine Auslegung von § 265 Abs. 2 StPO a.F., wonach unter in der Hauptverhandlung hervorgetretenen Umständen solche tatsächlicher Art zu verstehen seien, verworfen, weil "dann der Angeklagte mit einer ihn belastenden Entscheidung des erkennenden Richters überrascht werden könnte, mit der er nach dem Inhalt des Eröffnungsbeschlusses nicht zu rechnen braucht.' (BGH, Urteil vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87) Dennoch hat er eine die Hinweispflicht auslösende neue Tatsache darin erblickt, dass "der Angeklagte seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu einem seinen Berufsaufgaben zuwiderlaufenden Zweck ausgenützt hat' (BGH aaO), womit er neben der abweichenden rechtlichen Würdigung auch auf das Hervortreten einer nachträglichen Tatsache abgestellt hat.
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Nach der - dem Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung bekannten - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur früheren Gesetzeslage galt die Hinweispflicht bei Maßregeln der Besserung und Sicherung unabhängig von einer im Vergleich zur zugelassenen Anklage veränderten Sachlage in der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85, 87; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289; vom 21. Mai 1963 - 1 StR 131/63, …
  • BGH, 01.08.2017 - 4 StR 178/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Veränderung des rechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Tatgericht unabhängig von einer eingetretenen Veränderung der Sachlage verpflichtet, den Angeklagten in der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 2 StPO förmlich auf die mögliche Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung hinzuweisen, wenn die Maßregel in der zugelassenen Anklage keine Erwähnung gefunden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51, BGHSt 2, 85; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288; Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 46 mwN).

    Durch diese Angaben in den Anklageschriften waren die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten als Voraussetzung für eine Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gekennzeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 1951 - 3 StR 596/51 aaO; vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63 aaO).

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Diese Vorschrift begründet eine Hinweispflicht nach ihrem Wortlaut nur, wenn sich in der Verhandlung vom Gesetz besonders vorgesehene Umstände ergeben, welche die Strafbarkeit erhöhen oder die Androhung einer Maßregel der Besserung und Sicherung rechtfertigen, wie z.B. die Verhängung eines Berufsverbots (BGHSt 2, 85), die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 288), die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 22, 29) oder die Anordnung der Sicherungsverwahrung (BGH GA 1966, 180).

    Sein Recht auf umfassende Verteidigung soll möglichst ungeschmälert sein (vgl. BGHSt 2, 85, 87; 2, 371, 373; 13, 320, 325; 18, 66, 68; 18, 288, 289; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79).

  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    "Will das Gericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entziehen, so hat es ihn in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der Entziehung hinzuweisen, wenn der Eröffnungsbeschluß die ihm zur Last gelegte Straftat nicht als Voraussetzung für die Entziehung gekennzeichnet hat (im Anschluß an BGHSt 2, 85).«.

    Das hat der Bundesgerichtshof für das Berufsverbot nach § 42 l StGB bereits in BGHSt 2, 85 mit der Begründung ausgesprochen, daß der Angeklagte nicht mit einer ihn derart belastenden Entscheidung überrascht werden dürfte, mit der er nach dem Inhalt des Eröffnungsbeschlusses nicht zu rechnen brauchte.

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 131/63

    Fehlender gerichtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der

    - Die blosse Erörterung der Unterbringungsfrage in der Hauptverhandlung befreit nicht von der Belehrungspflicht (im Anschluß an BGHSt 2, 85 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63).

    Im Eröffnungsbeschluß (Bl. 43, 43 a d.A.) vom 12. November 1962 war der dem Angeklagten zur Last gelegte Sachverhalt nicht als Grundlage für eine Maßregel im Sinne des § 42 b StGB gekennzeichnet gewesen (vgl. hierzu BGHSt 2, 85, 87 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51] und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 12. März, 1963, 1 StR 54/63), obwohl der gerichtliche Sachverständige schon in seinem schriftlichen Gutachten vom 3. November 1962 (Bl. 30, 41, 42 d.A.) eine Unterbringung des Angeklagten empfohlen hatte.

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Der Bundesgerichtshof hat bisher einen durchgreifenden Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 StPO u.a. in Fällen angenommen, in denen es um ein Berufsverbot (BGHSt 2, 85) und die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 288) ging.
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1965 - 1 StR 480/65

    Verurteilung eines Gewohnheitsverbrechers wegen fortgesetzter Unzucht - Anordnung

  • BGH, 26.05.1967 - 4 StR 158/67

    Verletzung des § 265 Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO) bei fehlendem

  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 74/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall in Tateinheit

  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 345/63

    Erforderlichkeit der ununterbrochenen Anwesenheit desselben Beamten der

  • BGH, 14.02.1962 - 2 StR 21/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 62/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1957 - 1 StR 141/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1955 - 3 StR 619/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1954 - 4 StR 831/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 633/53
  • BGH, 19.01.1966 - 4 StR 634/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 03.12.1963 - 5 StR 517/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1962 - 1 StR 120/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1957 - 4 StR 296/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 844/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1953 - 3 StR 891/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.04.1953 - 3 StR 597/52

    Auskunftsverweigerungsrechte eines Zeugen im Strafprozess - Strafrechtliche

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